KV Würzburg - Stadt

Der Verein "Klimaschutz - Bayerns Zukunft e.V." hat das Volksbegehren "Klimaschutz in die Verfassung" auf einer Pressekonferenz in München vorgestellt. Patrick Friedl: "Wir hoffen, dass Ihr noch viel davon hören werdet. - Wer uns unterstützen will, kann sich Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!."

Klimaschutz in Art. 141 BV aufnehmen

Wetterextreme und deren Schäden sind zur schrecklichen Normalität geworden, auch in Bayern (jüngste Ereignisse in Klammern): Starkregen (Juni 2018), Jahrhundert-Hochwasser (Juni 2013 - Niederbayern), Jahrtausend-Höchsttemperaturen (April 2018), Dürren (Juli 2018 - Unterfranken) Stürme (Januar 2018 - Oberbayern), Orkane (Januar 2018 - Oberbayern) und Tornados (März 2017 - Unterfranken). All das zeigt, wir sind mitten drin im Klimawandel. Es geht heute, jetzt und unverzüglich darum, alles zu tun, um eine drastische Klimaerhitzung noch zu stoppen und den Schaden zu begrenzen. Dafür gibt es eine entscheidende Notwendigkeit: Den Ausstoß von Kohlendioxid und anderen Klimagasen auf Null reduzieren, sowie Kohlenstoffsenken zu schaffen, schnellstmöglich!

In der aktuellen politischen Debatte taucht diese Notwendigkeit des Klimaschutzes jedoch nur mehr als Randnotiz auf. Politisches Handeln und die Gesetzesentwürfe von Landes- wie Bundesregierung geben dem Klimaschutz nicht den erforderlichen Vorrang. Das krachende Verfehlen der eigenen Klimaziele für 2020 wurde bereits verkündet, wird hingenommen und bleibt ohne echte politische Konsequenzen. Klimaschutz und Klimaschutzmaßnahmen müssen endlich wieder ins Zentrum des politischen Handelns. Nur so kann Bayern seinen Anteil an der globalen Verantwortung für den Klimaschutz übernehmen.

Durch ihre Tatenlosigkeit und die aktive Verhinderungspolitik der Bayerischen Staatsregierung in Sachen Klimaschutz werden unser Klima, unsere Umwelt und damit die Lebens-Chancen auch kommender Generationen erheblich gefährdet. Hierdurch verstößt die aktuelle Politik gegen den demokratischen und verfassungsrechtlichen Grundsatz, für die Lebensgrundlagen in Bayern nachhaltig Sorge zu tragen. Daher braucht es jetzt ein entschiedenes Zeichen der bayerischen Bevölkerung. Im Jahr 1984 war Bayern schon einmal Vorreiter in Deutschland und hat den Umweltschutz in die Landesverfassung aufgenommen. 2018 kann Bayern deutschlandweit wieder Vorbild sein. Auf dem Wege der Volksgesetzgebung können die Menschen im Freistaat durch Ergänzung der Bayerischen Verfassung ihre Regierung und die staatliche Verwaltung auf den Vorrang des Klimaschutzes als Voraussetzung für den Schutz unserer Umwelt verpflichten und zur Aufgabe allen staatlichen Handelns erklären. Deshalb: Klimaschutz in die Verfassung!

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