KV Würzburg - Stadt

Grüne stellen Anträge zu Bäumen, Begrünung, Wasserfläche und Anbindung des Kardinal-Faulhaber-Platzes

Grünen-Stadtrat Patrick Friedl: „Wir wollen wissen, was gilt von der Darstellung der Stadt auf dem Plakat des Ratsbegehrens?“ Die Grüne Stadtratsfraktion stellt dazu vier Dringlichkeitsanträge zur Stadtratssitzung am 1. Juni. Aufgrund der begleitenden Darstellung auf dem Plakat zum Bürgerentscheid 1 zum Kardinal-Faulhaber-Platz (KFP) wollten die Menschen wissen, was die Stadtratsmehrheit davon überhaupt verwirklichen will, so Friedl.

Im Antrag heißt es: „Angesichts der schon Anfang Juni geplanten Verschickung der Briefwahlunterlagen zu den Bürgerentscheiden am 2. Juli 2017 hat die Öffentlichkeit ein großes Interesse daran, unverzüglich zu erfahren, ob die Mehrheit des Stadtrats sich tatsächlich an die dargestellten Plangrundlagen gebunden sieht, die ausweislich der Darstellung beiden Bürgerentscheiden zugrunde liegen.“

Daher beantragen die Grünen, sofort über mindestens 26 Großbäume, eine weitgehende Begrünung, eine begehbare Wasserfläche und über direkte Anbindung des neu gestalteten Parks auf dem Kardinal-Faulhaber-Platz an die Fußgängerzone in der Spiegelstraße zu entscheiden. „Papier und Plakate sind geduldig, aber wir wollen jetzt Klarheit über die Absichten der Stadtratsmehrheit“, so Patrick Friedl. Wenn Oberbürgermeister Christian Schuchhardt öffentlich erkläre, er sei sich sicher, dass diese Darstellung auf dem Plakat der Stadt zu „100 Prozent“ umgesetzt würde, dann dürfte auch nichts dagegen sprechen, dies schon vor dem Bürgerentscheid verbindlich zu beschließen. Im Antrag heißt es abschließend dazu: „Der Stadtrat sollte die Möglichkeit haben und nutzen, seinen Willen zur Umsetzung der mindestens 26 Großbäume, einer weitgehenden Begrünung, einer begehbaren Wasserfläche und einer direkten Anbindung des neuen Parks an die Fußgängerzone zu dokumentieren und damit die Rahmenbedingungen für die zukünftige Gestaltung des Platzes zu definieren. Dies wäre ein klares Signal an die Öffentlichkeit, nach der Abstimmung beim Bürgerentscheid das einzulösen, was man vorher verspricht.“


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